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Förderrichtlinie zur Civic Innovation Platform - Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl

Förderrichtlinie zur Civic Innovation Platform

Heute startet das Interessensbekundungsverfahren für das neue Förderprogramm der Civic Innovation Platform (CIP). In dessen Rahmen können sich noch bis zum 20.06.2023 sektorenübergreifende und/oder interdisziplinäre Projektverbünde für eine Projektförderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Umsetzung ihres KI-Projektes für eine innovative gemeinwohlorientierte KI-Anwendung bewerben!

Mit dem Ziel, die Umsetzung von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.05.2023 eine neue Förderrichtlinie im Rahmen der Civic Innovation Platform (CIP) veröffentlicht. Ab sofort können Interessensbekundungen im Rahmen der CIP-Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten“ eingereicht werden. Für ein Verbundprojekt können maximal bis zu 500.000 € aus Bundesmitteln beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung sind u. a. eine klar erkennbare Gemeinwohlorientierung, eine Nutzung von KI-Technologie sowie ein eindeutiger Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS.

Die Interessenbekundung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes. Bei positiver Bewertung wird der Projektverbund aufgefordert, einen Antrag einzureichen. Eine Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist bis zum 20.06.2023 möglich. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH.

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