Das Mobilitätsdatengesetz bildet einen entscheidenden Rahmen für die umfassende Nutzung von Verkehrsdaten und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für verschiedene Akteur*innen, sich aktiv einzubringen. Unternehmen, Behörden und andere Datenanbieter haben die Chance, Mobilitätsdaten über den nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitzustellen. Auf der anderen Seite können Nutzer*innen aus Wirtschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft die bereitgestellten Daten kostenfrei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke nutzen.
Eine bessere Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten ermöglicht bessere Verkehrslösungen, was wiederum den Bürger*innen zugutekommt. Verlässliche und flächendeckende Daten ermöglichen beispielsweise eine optimierte Verkehrsplanung, aber auch genauere Analysen zur Standortplanung von Ladestationen oder die Untersuchung der Auswirkungen von Baustellen auf das Verkehrsverhalten. So lassen sich Prognosen entwickeln, die auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Mobilitätslösungen berücksichtigen.
Thorsten Koska weist jedoch auch darauf hin, dass gute Mobilitätslösungen auch von der Datenqualität abhängen. Die Erfahrung zeigt, dass Mobilitätsdaten nicht alle Aspekte erfassen und „Blindspots“ aufweisen, insbesondere bei Bevölkerungsgruppen, die weniger digitale Geräte oder Mobilitäts-Apps nutzen, wie z. B. Kinder oder ältere Menschen. Daher muss inklusive Verkehrsplanung die Grenzen der Datenerfassung berücksichtigen, um sicherzustellen, dass alle gesellschaftlichen Bedürfnisse im Mobilitätskonzept abgebildet werden.