Die Gewerkschaft erkenne an, dass innovative Technologien wie KI das Potenzial haben, heutige und zukünftige Herausforderungen zu lösen. Gleichzeitig können Technologien beim Einsatz in Bereichen wie Recruiting, Aufgabenverteilung oder Leistungsbeurteilung die Risiken für Arbeitnehmer*innen erhöhen. Damit stellen sie spezifische Risiken für Grundrechte dar. Der Einsatz von KI-Anwendungen am Arbeitsplatz ist daher im AI Act als Hochrisikonutzung eingeordnet. In der Praxis bedeutet das, dass alle KI-Anwendungen, die in der EU am Arbeitsplatz eingesetzt werden, mit den geltenden Standards konform sein müssen.
„Wenn wir keine breite Repräsentation von Stakeholder*innen sicherstellen, überlassen wir einen großen Teil der Verantwortung für den Schutz der Interessen und der Sicherheit der Gesellschaft privatwirtschaftlichen Akteur*innen“ (Zitat aus dem Englischen übersetzt), so Georgi. Deshalb wird im 2023 von der EU-Kommission gestellten Standardisation Request die prominente Rolle des öffentlichen Interesses besonders hervorgehoben.
Alle Standards, die zur Operationalisierung des AI Acts genutzt werden, werden im Komitee CEN/CENELEC JTC 21 AI vorbereitet. Die ETUC nimmt dabei an drei von fünf Arbeitsgruppen teil und trägt aktiv zu zwei der vorgeschriebenen Standards bei: Der Standard zu KI-Risikomanagement (Arbeitsgruppe 2) und zu Rahmenbedingungen für Vertrauenswürdigkeit (Arbeitsgruppe 4). Der Standard der Arbeitsgruppe 4 sei ein sehr wichtiger Standard, betonte Giorgi, da er die zehn zwingenden Voraussetzungen für KI umfasse. Dazu gehören z. B. menschliche Aufsicht, Transparenz, Robustheit und Akkuratesse. Dementsprechend viel Arbeit ist mit diesem Standard verbunden. Ziel ist eine Finalisierung im zweiten Quartal 2025.
Diese Arbeitsgruppe sei sehr groß und die Beteiligung gewachsen, um eine gewisse Anzahl Stakeholder*innen vom europäischen Level wie ETUC und gesamteuropäische NGOS sowie die Kommission und nationale Delegationen einzubeziehen.
Giorgi verdeutlichte, dass es sehr herausfordernd für Akteur*innen ohne Erfahrung mit Standardisierung sein kann, sich an den Prozessen zu beteiligen. Deshalb hat die ETUC die Einrichtung einer eigenen Arbeitsgruppe zur Inklusion innerhalb von JTC 21 unterstützt. Diese soll das Engagement bewerten und Möglichkeiten reflektieren, um die Beteiligung zu erhöhen. Ein Instrument ist ein alle zwei Monat erscheinender Newsletter, in dem aktuelle Informationen mit allen Interessierten geteilt werden. Die bisherigen Ausgaben des AI Standardisation Inclusiveness Newsletter sind auf der Homepage der ETUC verfügbar.
Ein weiteres Beteiligungsgremium auf nationaler Ebene ist der DIN-Verbraucherrat mit seinem KI-Expert*innenkreis, welchen Dr. Alexander Goschew vom DIN-Verbraucherrat vorstellte.