Die europäische KI-Verordnung, auch AI Act genannt, soll den Risiken und Chancen der neuen Technologie in angemessener Weise begegnen. Ihre Verabschiedung war von großen Worten und besonderer medialer Öffentlichkeit geprägt. Bei vielen rechtlichen Anforderungen gibt die KI-Verordnung einen grundlegenden Rahmen vor, der Spielraum für unterschiedliche Ausgestaltung lässt. Bei der Anwendung der KI-Verordnung sollen nach Auffassung der Europäischen Kommission deshalb technische Standards und Normen von zentraler Bedeutung sein: Mit ihrer Hilfe sollen rechtliche Vorgaben in greifbare Spezifikationen und Prozesse übersetzt werden. Als sogenannte harmonisierte Standards erreichen diese bei nicht-staatlichen Standardisierungsorganisationen ausgehandelten Texte damit eine ähnlich große Bedeutung wie der eigentliche Rechtstext.
Diese politisch, rechtlich und praktisch weitreichende Bedeutung von Standardisierung und Normung ist vielen Akteur*innen außerhalb der Wirtschaft bislang noch nicht in ausreichender Weise bekannt. Dabei braucht es für eine ausgewogene und praxisrelevante Standardisierung eine Beteiligung möglichst unterschiedlicher Akteur*innen, insbesondere auch solcher aus der Zivilgesellschaft.
In der Auftaktveranstaltung unserer neuen Live-Talk-Reihe wollten wir daher vor allem zivilgesellschaftlichen Organisationen und interessierten Bürger*innen Grundlagen zu den diskutierten Themenschwerpunkten vermitteln – und sie so zu einer aktiven Partizipation befähigen. Die Expert*innen brachten dazu verschiedene Perspektiven und Einblicke aus Theorie und Praxis mit. Sie zeigten auf, was Standards sind, welche Vorteile sie zivilgesellschaftlichen Akteur*innen bieten können und erklärten, warum die KI-Verordnung nur der Anfang der europäischen KI-Regulierung ist. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), und Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).