Mit dem Konsultationsprozess verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, zentrale Konzepte im Umgang mit KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI, GPAI) klarer zu definieren und für die Praxis anwendbar zu gestalten. Geltungsbeginn für die Vorschriften zu GPAI ist der 2. August 2025. Die Leitlinien, die voraussichtlich vor August 2025 veröffentlicht werden sollen, bilden eine wichtige Hilfestellung in der konkreten Arbeit mit dem AI Act und sollen insbesondere die Anwendung einheitlicher Vorschriften in der gesamten EU unterstützen.
Beteiligen können sich Organisationen und Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen, etwa aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder der Zivilgesellschaft. Über einen bereitgestellten Online-Fragebogen lassen sich fachliche Einschätzungen, Erfahrungswerte und Hinweise zur Umsetzbarkeit direkt in den Entstehungsprozess der Leitlinien einbringen.
Zur Orientierung hat die Kommission ein Arbeitsdokument veröffentlicht, das über den offiziellen Aufruf zur Beteiligung zugänglich ist. Es gibt einen Überblick über den geplanten Aufbau der Regelungen und liefert eine Grundlage für die inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgeschlagenen Ansätzen. Die Rückmeldungen fließen in die Ausarbeitung der finalen Leitlinien ein und sollen dazu beitragen, die Vorschriften praxistauglich, verständlich und gemeinwohlorientiert auszugestalten.
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