Das für die Website verantwortliche Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18.05.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website civic-coding.de.
Eine Prüfung zur Einhaltung der Anforderungen der BITV 2.0 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die Seite barrierefrei ist. Es wird derzeit eine Prüfung auf BITV 2.0 durchgeführt. Das Testergebnis wird an dieser Stelle veröffentlicht. Die Ergebnisse des BITV-Tests werden in der weiteren Überarbeitung berücksichtigt.
Nicht barrierefrei sind derzeit die folgenden Inhalte:
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung
- Eingebundene Video-Player sind als externe Quellen nicht immer durchgängig barrierefrei nutzbar
Bei der Website handelt es sich aktuell um eine vorläufige Version, die noch Barrieren aufweist. Das BMAS beruft sich für die Übergangszeit auf die Ausnahmeregelung nach § 12a Absatz 6 BGG, da das Informationsinteresse in der Abwägung für diese Zeit ausnahmsweise das Interesse an vollständiger Barrierefreiheit überwiegt. Die Seite ist für die Zurverfügungstellung von Informationen dringend erforderlich und bestehende Barrieren werden schnellstmöglich abgebaut. Ein Verzicht auf Veröffentlichung bevor die Seite vollständig barrierefrei ist, wäre insgesamt nachteiliger.
Sofern für Sie aufgrund bestehender Barrieren Informationen nicht zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns dann, Ihnen die Informationen in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 12a ff. BGG und §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.